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Qualität entscheidet
Warum die Qualität im Winterdienst so wichtig ist
„Hauptsache günstig.“ Schlechter kann man seinen Winterdienst kaum auswählen. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum das so ist.
ZUSAMMENFASSUNG
Nach dem neuen Straßenreinigungsgesetz können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, selbst wenn Sie einen Winterdienst mit der Schneeräumung beauftragt haben, dieser die Schneeräumung jedoch nicht sachgemäß durchgeführt hat.

Das neue Straßenreinigungsgesetz
Die Auswirkungen auf den Winterdienst
So war es früher:
- Sie konnten einen Winterdienst beauftragen und an diesen die Räumpflicht auf Ihrem Grundstück delegieren.
- Das war mit einer Übernahmeerklärung möglich.
- Wenn es zu einem durch Schnee oder Glätte verursachten Schaden oder Unfall auf Ihrem Grundstück kam, wurden Sie nicht belangt, sondern der von Ihnen beauftragte Winterdienst.
- Der Winterdienst oder gegebenenfalls dessen Haftpflichtverischerung kam dann für den entstandenen Schaden auf.
- Das Delegieren der Räumverantwortung dieser Art ist nach dem neuen Straßenreinigungsgesetz jetzt nicht mehr möglich.
So ist es heute:
- Sie können selbstverständlich noch immer Winterdienste beauftragen.
- Die volle Verantwortung des Eigentümers entfällt jedoch nicht mehr durch die Beauftragung Dritter.
- Der Eigentümer kann aber seine Aufgaben auf die Kontroll- und Überwachungspflicht reduzieren.
- Das bedeutet: Wenn der Winterdienst nicht gesetzeskonform durchgeführt wurde, muss der Grundstückseigentümer dies feststellen und angemessen schnell reagieren.
- Reagiert werden kann beispielsweise durch Reklamation oder Abmahnung der mangelhaften Reinigung und Dokumentation der sachgerechten Beschwerde. Erst dann ist er aus seiner Verantwortung genommen.
Das Horrorszenario
Sie meinen, „Geiz ist geil“? Dann stellen Sie sich einmal vor: Sie haben einen günstigen Winterdienst gefunden und starten mit diesem in die Saison. Da es aber ungewöhnlich stark und viel in dem Winter schneit und die Preise des Dienstleisters zu knapp kalkuliert waren, kann dieser seine Personal-, Material- oder sonstige Kosten nicht mehr decken.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Dienstleister muss zusätzliche Zahlungen nachfordern, womit sich Ihre Kosten dann doch erhöhen.
- Oder: auch durch Nachzahlungen können die zu knapp kalkulierten Kosten nicht mehr gedeckt werden und der Winterdienst stellt seinen Betrieb ein.
Dann ist Eile geboten, denn für die meisten nun durch Schnee & Glätte entstehenden Schäden sind jetzt Sie in der Haftung. Ihren vom Gesetzgeber definierten Verkehrssicherungspflichten kommen Sie mit der Beauftragung eines nicht mehr leistenden Winterdienstes natürlich nicht nach. Sie müssen sich also in der laufenden Saison um einen neuen Winterdienst kümmern. Und zwar schnellstmöglich.
Hier erfahren Sie mehr über das neueste berliner Straßenreinigungsgesetz.
So sichern wir unsere Qualität
Bestmöglichen Service nach der neuesten Fassung des berliner Straßenreinigungsgesetzes garantieren wir durch:
Unsere Erfahrung
Vernünftige Kalkulation
Kleine Winterdiensttouren
Unsere Winterdiensttouren und unser Einsatzgebiet halten wir bewusst klein. Aus einem ganz bestimmten Grund: Um Ihnen den besten Service zu bieten. Durch unsere kleineren Touren sind wir nämlich flexibler und schneller bei Ihnen vor Ort. Hier erfahren Sie mehr über unser Einsatzgebiet.
Telefonhotline
17 Punkte Plan
Wir haben 17 Punkte ausgearbeitet. Mit diesen Punkten stellen wir unsere internen Arbeitsabläufe und deren Qualität sicher. Hier erfahren Sie mehr zu den 17 Punkten.