Qualität entscheidet

Warum die Qualität im Winter­dienst so wichtig ist

„Hauptsache günstig.“ Schlechter kann man seinen Winterdienst kaum auswählen. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum das so ist.

Das neue Straßen­reinigungs­gesetz

Die Aus­wirkungen auf den Winter­dienst

So war es früher:

  • Sie konnten einen Winterdienst beauftragen und an diesen die Räumpflicht auf Ihrem Grundstück delegieren.
  • Das war mit einer Übernahmeerklärung möglich.
  • Wenn es zu einem durch Schnee oder Glätte verursachten Schaden oder Unfall auf Ihrem Grundstück kam, wurden Sie nicht belangt, sondern der von Ihnen beauftragte Winterdienst.
  • Der Winterdienst oder gegebenenfalls dessen Haftpflichtverischerung kam dann für den entstandenen Schaden auf.
  • Das Delegieren der Räumverantwortung dieser Art ist nach dem neuen Straßenreinigungsgesetz jetzt nicht mehr möglich.

So ist es heute:

  • Sie können selbstverständlich noch immer Winterdienste beauftragen.
  • Die volle Verantwortung des Eigentümers entfällt jedoch nicht mehr durch die Beauftragung Dritter.
  • Der Eigentümer kann aber seine Aufgaben auf die Kontroll- und Überwachungspflicht reduzieren.
  • Das bedeutet: Wenn der Winterdienst nicht gesetzeskonform durchgeführt wurde, muss der Grundstückseigentümer dies feststellen und angemessen schnell reagieren.
  • Reagiert werden kann beispielsweise durch Reklamation oder Abmahnung der mangelhaften Reinigung und Dokumentation der sachgerechten Beschwerde. Erst dann ist er aus seiner Verantwortung genommen.

Das Horrorszenario

Sie meinen, „Geiz ist geil“? Dann stellen Sie sich einmal vor: Sie haben einen günstigen Winterdienst gefunden und starten mit diesem in die Saison. Da es aber ungewöhnlich stark und viel in dem Winter schneit und die Preise des Dienstleisters zu knapp kalkuliert waren, kann dieser seine Personal-, Material- oder sonstige Kosten nicht mehr decken.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Dienstleister muss zusätzliche Zahlungen nachfordern, womit sich Ihre Kosten dann doch erhöhen.
  • Oder: auch durch Nachzahlungen können die zu knapp kalkulierten Kosten nicht mehr gedeckt werden und der Winterdienst stellt seinen Betrieb ein.

Dann ist Eile geboten, denn für die meisten nun durch Schnee & Glätte entstehenden Schäden sind jetzt Sie in der Haftung. Ihren vom Gesetzgeber definierten Verkehrs­sicherungs­pflichten kommen Sie mit der Beauftragung eines nicht mehr leistenden Winterdienstes natürlich nicht nach. Sie müssen sich also in der laufenden Saison um einen neuen Winterdienst kümmern. Und zwar schnellstmöglich.

So sichern wir unsere Qualität

Bestmöglichen Service nach der neuesten Fassung des berliner Straßenreinigungsgesetzes garantieren wir durch:

Unsere Erfahrung

Beinahe 60 Jahre sind wir in Berlin aktiv im gewerblichen Winterdienst und in der Schneeräumung tätig. An dieser Erfahrung können Sie teilhaben. Durch unseren Service!

Die Basis für all unser Handeln ist eine vernünftige Preiskalkulation. Unsere Preise und Touren sind so kalkuliert, dass wir sie nicht im Stich lassen, sobald mehr Schnee als üblich fällt. Das beweisen wir als dienstältestes gewerbliches Winterdienstunternehmen Berlins jeden Winter aufs Neue. Hier erfahren Sie mehr über unsere Preise.

Unsere Winterdiensttouren und unser Einsatzgebiet halten wir bewusst klein. Aus einem ganz bestimmten Grund: Um Ihnen den besten Service zu bieten. Durch unsere kleineren Touren sind wir nämlich flexibler und schneller bei Ihnen vor Ort. Hier erfahren Sie mehr über unser Einsatzgebiet.

Der Schnee wurde auf Ihrem Grundstück nicht ordentlich geräumt? Oder Sie möchten wissen, wann der nächste Fahrer bei Ihnen ist? Hier erfahren Sie alles und hier finden Ihre Beschwerden Gehör! Unsere Mitarbeiter kümmern sich um Sie.

Wir haben 17 Punkte ausgearbeitet. Mit diesen Punkten stellen wir unsere internen Arbeitsabläufe und deren Qualität sicher. Hier erfahren Sie mehr zu den 17 Punkten.

Wir bekämpfen für Sie zuverlässig Schnee & Glätte